Erste Gemeindevertretersitzung 2018

Nachdem die für den Februar vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung mangels ausreichender Themen noch entfallen war, traf sich das Münchhäuser Kommunalparlament am 24.04.2018 im Bürgerhaus Oberasphe zu seiner ersten Zusammenkunft des Jahres. Dabei musste diesmal eine umfangreiche Tagesordnung bearbeitet werden.

Zunächst beschlossen die Gemeindevertreterinnen und Vertreter den Jahresabschluss 2016/17 für die Kindertagesstätte Kesterburg Münchhausen. Erfreulicherweise belief sich der Zuschuss der Gemeinde in diesem Kindergartenjahr nur auf insgesamt 165.544,– € anstatt der geplanten mehr als 200.000,– €. Der tatsächliche Zuschuss bedeutet einen Gemeindeanteil je Kind von rd. 6.500,– €. Verfehlt wurde wieder die sog. Drittelregelung, nach der der Kindergartenbeitrag der Eltern etwa ein Drittel der Aufwendungen ausmachen soll. Tatsächlich haben im Kindergartenjahr 2016/17 die Eltern lediglich etwas mehr als 11,5 % der Aufwendungen getragen, so Rainer Ulbrich (UGL). Im Vergleich zu den ebenfalls vom Verein „Kinder sind unsere Zukunft“ getragenen Kindertagesstätten in der Gemeinde Lahntal, wo die Beiträge etwa 25 % der Aufwendungen ausmachen, seien die Betreuungsplätze in Münchhausen sehr günstig.

Als nächster Punkt stand die Entscheidung über die Festlegung der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung in der Großgemeinde auf der Tagesordnung. Hier beschloss die Gemeindevertretung mit den Stimmen von SPD und CDU die Rückkehr zu der früheren Regelung, nach der die Beleuchtung in der Zeit vom 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr nachts ausgeschaltet wird. Der Änderungsantrag der UGL, nach dem die Beleuchtung bereits um 0.00 Uhr ausgeschaltet werden sollte, wurde trotz der angeführten Bedenken zur Lichtverschmutzung, zur Stromeinsparung und zur verkürzten Lebensdauer der Leuchten gegen die Stimmen der UGL-Vertreter abgelehnt.

Zu einer heftigen Debatte führte der Beschlussvorschlag zur Änderung der Feuerwehrsatzung, nach der nunmehr den Ortsteilfeuerwehren die Möglichkeit eröffnet werden soll eine/n zweite/n Stellvertreter/in für den jeweiligen Wehrführer bzw. die Wehrführerin wählen zu können. Die Mehrkosten von bis zu 1.620,– € wollte Hans-Martin Seipp (SPD) aus anderen Mitteln, die für die Feuerwehren vorgesehen sind, gegenfinanzieren. Dem widersprach Johannes Wagener für die CDU. Schließlich wurde dem unveränderten Vorschlag des Gemeindevorstandes bei einer Enthaltung zugestimmt, allerdings mit der Maßgabe, über Gegenfinanzierungen im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2019 zu befinden.

Ebenfalls mit einer Enthaltung wurde die dem Amtsgericht Marburg vorzulegende Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt zur Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Bürgerhäuser wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zurückverwiesen. Insbesondere hinsichtlich der Beteiligung der Vereine an den laufenden Betriebskosten der Dorfgemeinschaftshäuser besteht noch Klärungsbedarf.

Ausgiebig beschäftigte sich die Gemeindevertretung mit der Beantragung von Mitteln aus der sog. „Hessenkasse“, durch die mit Unterstützung des Landes die Kassenkredite, also die Überziehungskredite der Gemeinde, getilgt werden sollen. Hierzu stellt das Land der Gemeinde Münchhausen einen Zuschuss von rund 925.000,– € bereit, die Gemeinde verpflichtet sich im Gegenzug zu jährlichen Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 85.000,– €, um die Kredite in 11 Jahren abtragen zu können.

Diese 85.000,– € müssen von der Gemeinde zusätzlich zu den Mitteln erwirtschaftet werden, die zur Deckung der langfristigen Kredite benötigt werden. Insgesamt ergibt sich so ein kassenwirksamer Mehrbedarf von rd. 300.000,– €, der im Haushalt des Jahres 2019 bereitgestellt werden muss.

Während SPD- und CDU-Sprecher das Thema zu einem verbalen Schlagabtausch im Hinblick auf die anstehende Landtagswahl nutzten, legte Michael Haubrok-Terörde für die UGL dar, dass die politische Bewertung des Projekts sehr vielschichtig sei. Zu bedenken sei einerseits, dass die Mittel der Hessenkasse aus früher den Kommunen direkt zustehenden Zahlungen stammen, gleichwohl spreche der praktische Nutzen für eine Teilnahme am Programm, weil zum einen der hohe Zuschuss in Anspruch genommen werde und außerdem das Zinsrisiko für die Zukunft wegfalle. Andererseits sei die Hessenkasse kein Allheilmittel für die chronische Unterfinanzierung der Gemeinden, weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger seien daher unvermeidlich, wenn man ein strukturelles Verkümmern der Gemeinde vermeiden wolle. So komme es zum Spagat zwischen dem Interesse an der Erhaltung einer lebenswerten Gemeinde und dem Interesse an einer erträglichen Steuer- und Gebührenlast.

Als ungerecht empfand Michael Haubrok-Terörde die Darstellung in manchen Medien, dass die Hessenkasse Kommunen zugutekäme, die in der Vergangenheit schlecht gewirtschaftet hätten. Zumindest für die Gemeinde Münchhausen könne man dies nicht so stehen lassen.

Die Teilnahme an der „Hessenkasse“ wurde schließlich einstimmig beschlossen.

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde ein Abweichungsantrag zur geplanten Gewerbeflächenentwicklung zwischen Münchhausen und Wollmar oder zwischen Niederasphe und Simtshausen, der beim Regierungspräsidium in Gießen zu stellen ist. Der Antrag ist erforderlich, weil die Flächen bisher im Regionalplan nicht für Siedlungs- und Gewerbezwecke vorgesehen sind, die Ausweisung der Gewerbeflächen an der „B 252 neu“ der Gemeinde zukünftig aber eventuell ein verbessertes Gewerbesteueraufkommen bescheren könnte.

Einigkeit herrschte auch beim Beschluss zur zukünftigen Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen. Hiernach sollen entsprechende Bebauungspläne nur noch dann aufgestellt werden, wenn die Verfügungsgewalt der Gemeinde über die entsprechenden Flächen schon vor dem Aufstellungsbeschluss gesichert ist, um Preisspekulationen zu vermeiden.

Bei einer Enthaltung wurde der Vorschlag des Gemeindevorstands gebilligt, für den grundhaften Ausbau von Straßen im Ortsteil Niederasphe mittels wiederkehrender Straßenbeiträge der Bergstraße, der Bachstraße von der Kreuzung mit der K 85 bis zur Einmündung in die Hauptstraße sowie der Violinstraße die höchste Priorität einzuräumen.

Mit den wiederkehrenden Straßenbeiträgen beschäftigte sich ein Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion. Nach den mittlerweile vorliegenden Erhebungen ergeben sich für einzelne Grundstückseigentümer verhältnismäßig hohe Beiträge. Zu diesem Problem soll nunmehr eine Rechtsauskunft beim Hessischen Städte- und Gemeindebund eingeholt werden.

Wiederum einstimmig erfolgte der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Photovoltaikpark“ im Ortsteil Oberasphe. Im Einklang mit der vorliegenden naturschutzrechtlichen Genehmigung können nunmehr im ehemaligen Depot zusätzliche Module zur Stromerzeugung installiert werden.

Ein Antrag der CDU-Fraktion zur zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vom Hessischen Landtag beschlossenen Beitragsbefreiung für die Regelbetreuung in den Kindertagesstätten wurde insoweit geändert, dass nunmehr der Gemeindevorstand beauftragt wurde, mit den Trägern der Kindergärten in Kontakt zu treten, um die Anzahl der betreuenden Kinder zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den Trägern zu veranlassen.

Mit der unzureichenden Internet-Präsenz der Gemeinde befasste sich ein Antrag der UGL-Fraktion. Informationen seien nicht aktuell, unvollständig oder fehlten ganz, Links funktionierten nicht wie gewünscht. Die Präsentation der Gemeindeorgane sei stiefmütterlich, auch ein herausragender Hinweis auf Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den Ausschusssitzungen fehle. Auf Beschluss der Gemeindevertretung ist nunmehr der Gemeindevorstand gehalten dafür zu sorgen, dass die Internetpräsenz der Gemeinde zeitgemäß und aktuell gehalten und gepflegt wird.

Aufgrund einer Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Hochwasserrückhaltung teilte Bürgermeister Funk mit, dass nunmehr im Bereich der Stadt Wetter mehrere kleinere Maßnahmen geplant seien, um die Bürgerinnen und Bürger dort vor Gefahren zu schützen. In den Fokus rückt dort auch die alte Wetschaftsbrücke.

Ferner teilte Bürgermeister Funk im Hinblick auf eine Anfrage der UGL-Fraktion mit, dass mit dem Abschluss der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtkörper bis Ende Juni 2018 zu rechnen sei.

Eine weitere Anfrage der UGL-Fraktion beschäftigte sich mit einer Straßen- und Wegekonzeption für das Gemeindegebiet für die Zeit nach Fertigstellung der B 252 neu. Hier sind erste Überlegungen der Nordkreiskommunen im Gange, Kontakte zum zuständigen Ministerium wegen der Nutzung der alten Trasse der B 252 als Radweg bzw. Radschnellweg werden gesucht. Ein Jahr vor der Fertigstellung der neuen Trasse müssten in Abstimmung mit dem RMV die neuen Bushaltestellen festgelegt werden. Offen blieb, wie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde in die Planung einbezogen werden könnten.

Im Rahmen der nachfolgenden Mitteilungen des Gemeindevorstands ging Bürgermeister Funk noch einmal auf die Straßenbeleuchtung ein. Insbesondere in Kreuzungsbereichen seien zusätzliche Austauschmaßnahmen erforderlich geworden, was zu Kosten von rd. 15.000,– € führt. Außerdem seien im Laufe der nächsten Jahre 57 zusätzliche Straßenlaternen aufzustellen, was weitere Kosten von etwa 1.000,– € je Leuchte mit sich bringen wird.

Ferner berichtete Peter Funk über den Fortgang der Bauarbeiten in den Bürgerhäusern von Niederasphe, Oberasphe, Simtshausen und Wollmar, über geplante Straßenreparaturen, über die zur Verfügung stehenden Mittel von 3.417,– € zur Ehrenamtspauschale, über die in diesem Jahr die Ortsbeiräte entscheiden sollen, sowie über die geplante Machbarkeitsstudie zur interkommunalen Zusammenarbeit der Nordkreiskommunen (vgl. Sitzung vom 01.11.2017), deren Kosten allein durch den in Aussicht gestellten Landeszuschuss beglichen werden können.