{"id":263,"date":"2018-06-21T03:32:38","date_gmt":"2018-06-21T01:32:38","guid":{"rendered":"http:\/\/ugl-muenchhausen.de\/?p=263"},"modified":"2021-02-24T02:07:44","modified_gmt":"2021-02-24T01:07:44","slug":"gemeindevertretersitzung-vor-der-sommerpause","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ugl-muenchhausen.de\/?p=263","title":{"rendered":"Gemeindevertretersitzung vor der Sommerpause"},"content":{"rendered":"<p>Mit nur 6 Tagesordnungspunkten entwickelte sich eine recht entspannte Sitzung. Zu den 5 Tagesordnungspunkten der Einladung wurde noch eine <a href=\"https:\/\/ugl-muenchhausen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/01_A_Tischvorlage_GVe2018-14_5_Festsetzung-Ankaufspreis-Baufl\u00e4chen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tischvorlage<\/a> des B\u00fcrgermeisters auf die Tagesordnung genommen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>TOP 1<\/strong> befasste sich mit der <em>Neufassung der Benutzungs- und Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr die B\u00fcrgerh\u00e4user der Gemeinde M\u00fcnchhausen<\/em>. Diese Beschlussvorlage war in der vergangenen Sitzung nach intensiver Diskussion \u00fcber die Beteiligung der Vereine an den laufenden Betriebskosten noch einmal in die Aussch\u00fcsse zur weiteren Beratung zur\u00fcck verwiesen worden. In der vergangenen Woche wurde die Kostenbeteiligung der Vereine noch einmal umf\u00e4nglich im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Sozialausschuss beraten. Dabei ging es haupts\u00e4chlich um zwei Aspekte: Auf Vorschlag der UGL sollte der Verwaltungsaufwand f\u00fcr die Abrechnung reduziert werden und ein Modus f\u00fcr j\u00e4hrliche Pauschalzahlungen gefunden werden, um damit die Belastung der Vereine reduzieren zu k\u00f6nnen. Ein <a href=\"https:\/\/ugl-muenchhausen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Geb\u00fchrenordnung-DGH-\u00c4nderungsantrag.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">entsprechender \u00c4nderungsantrag<\/a> lag dem Haupt- und Finanzausschuss vor. Andere Ausschussmitglieder wollten die Belastung der Vereine begrenzt haben, damit sehr aktive Vereine nicht zu stark belastet w\u00fcrden. Beide Aspekte wurden dann in folgender Regelung zusammengef\u00fchrt:<\/p>\n<p>Vereine mit bis zu 20 \u00dcbungseinheiten im Jahr zahlen 50 \u20ac, bis zu 40 Einheiten 100 \u20ac, bis zu 60 Einheiten 150 \u20ac und bei mehr als 60 Einheiten 200 \u20ac. Damit ist die Belastung pro Jahr auf 200 \u20ac gedeckelt.<\/p>\n<p>Die Ortsvorsteher von Simtshausen und Wollmar berichteten, dass die Ortsbeir\u00e4te dagegen keine Einw\u00e4nde ge\u00e4u\u00dfert h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Diese Regelung wurde mit einigen redaktionellen \u00c4nderungen von Michael Haubrok-Ter\u00f6rde in die Geb\u00fchrenordnung eingearbeitet und anschlie\u00dfend einstimmig beschlossen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich sollen die Ortsbeir\u00e4te in den B\u00fcrgerh\u00e4usern Spendenboxen aufstellen, deren Ertr\u00e4ge sie f\u00fcr Ma\u00dfnahmen in den B\u00fcrgerh\u00e4usern verwenden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>TOP 2 und 3<\/strong> beinhalteten die Entlastung des Gemeindevorstandes f\u00fcr die gepr\u00fcften Jahresabschl\u00fcsse der Gemeinde f\u00fcr die Jahre 2015 und 2016. Es gab keinerlei Beanstandungen durch die Aufsichtsbeh\u00f6rde. Alle drei Fraktionen verbanden die Zustimmung mit einem Lob f\u00fcr die Arbeit der Verwaltung.<\/p>\n<p>Die Beschlussvorlage zu <strong>TOP 4<\/strong> wurde einstimmig angenommen. Rainer Ulbrich nahm die Vorlage zum Anlass, ausf\u00fchrlich die Problematik der Finanzierung der KiTas darzulegen. Die Titel der Vorlage <em>Beitragsbefreiung f\u00fcr die Regelbetreuung in den Kindertagesst\u00e4tten<\/em> bzw. <em>Landesf\u00f6rderung f\u00fcr die Freistellung vom Kindergartenbeitrag<\/em> gaben den Inhalt nur zum Teil wieder. Letztlich ging es um eine grunds\u00e4tzliche Neuordnung der Elternbeitr\u00e4ge. Auf der Basis aktueller Kalkulationen wurde ein Basisstundensatz von 20 EUR monatlich f\u00fcr eine Stunde Betreuung am Tag festgelegt. Dieser betrug bisher seit 2013 17,93 EUR. Auf diesem Stundensatz baut die weitere Kalkulation der Elternbeitr\u00e4ge auf. Die Betreuung der unter 3-j\u00e4hrigen Kinder wird weiter mit einem Aufschlag von 25% versehen.<\/p>\n<p>Die von Rainer Ulbrich dargelegten und erl\u00e4uterten Zahlen finden Sie auch im Artikel <a href=\"https:\/\/ugl-muenchhausen.de\/?p=267\">\u201eKindertagesst\u00e4tten in der Gemeinde M\u00fcnchhausen\u201c <\/a>auf dieser Homepage.<\/p>\n<p>Besonders wies er darauf hin, dass die Ver\u00e4nderungen den Eltern umfassend dargelegt und begr\u00fcndet werden sollen, da diese auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar sind.<\/p>\n<p>Verbindlich ist das allerdings bisher nur f\u00fcr die KiTa Kesterburg in M\u00fcnchhausen. Die kirchlichen Tr\u00e4ger in Niederasphe und Oberasphe haben zwar \u2013 m\u00fcndlich \u2013 signalisiert, dass sie dieser Linie folgen wollen, jedoch fehlen bisher entsprechende verbindliche Zusagen bzw. Schriftst\u00fccke.<\/p>\n<p><strong>TOP 5<\/strong> wurde neu auf die Tagesordnung genommen: \u201eNeuausweisung von Wohn\/Gewerbefl\u00e4chen in der Gemeinde M\u00fcnchhausen &#8211; hier: Festlegungskriterien f\u00fcr einen Fl\u00e4chenankauf\u201c. F\u00fcr die m\u00f6gliche Ausweisung von Gewerbegebieten m\u00fcssen durch die Gemeinde im Au\u00dfenbereich Fl\u00e4chen angekauft werden. Um hier Spekulationen vorzubeugen, setzt die Gemeindevertretung einen H\u00f6chstbetrag f\u00fcr den Quadratmeterpreis bei einem eventuellen Kauf fest. Dieser liegt bei 10 EUR\/m\u00b2 und gilt, wenn die Fl\u00e4chen durch das Regierungspr\u00e4sidium als Gewerbefl\u00e4chen genehmigt werden. Die Abstimmung erfolgte einstimmig.<\/p>\n<p><strong>TOP 6<\/strong> beinhaltete die Anfrage der UGL, wie der Gemeindevorstand mit der neuen Gesetzeslage bzgl. der Erhebung von Stra\u00dfenbeitr\u00e4gen umgeht. Im Landtag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und der FDP beschlossen, dass es in das Ermessen der Kommunen gestellt wird, Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge zu erheben oder darauf zu verzichten. Die Gemeindevertretung hatte im Juni vergangenen Jahres den Grundsatzbeschluss gefasst, wiederkehrende Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge zu erheben und im Dezember die Satzung f\u00fcr den Ortsteil Niederasphe beschlossen.<\/p>\n<p>Da es in Niederasphe schon zu heftigen Diskussionen \u00fcber die Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge gekommen war, sollte diese Anfrage kl\u00e4ren, ob die neue Gesetzeslage etwas an den Vorhaben der Gemeinde \u00e4ndert.<\/p>\n<p>Der B\u00fcrgermeister wies darauf hin, dass er f\u00fcr M\u00fcnchhausen keine andere L\u00f6sung sieht, als Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge zu erheben. Dabei wird es bei den wiederkehrenden Beitr\u00e4gen bleiben. Die Regelung f\u00fcr Niederasphe wird aber zun\u00e4chst einmal ausgesetzt, da aktuell aufgrund fehlender Finanzierungsm\u00f6glichkeiten der Gemeinde keine Stra\u00dfe gebaut werden kann (nach den Mitteilungen des Gemeindevorstandes kann die Bergstra\u00dfe fr\u00fchestens 2020 in Angriff genommen werden). Die <a href=\"https:\/\/ugl-muenchhausen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/05_Protokoll_GVe_2018-14.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">schriftliche Antwort des Gemeindevorstandes<\/a> war dem Sitzungsprotokoll beigef\u00fcgt, das auf der <a href=\"http:\/\/www.gemeinde-muenchhausen.de\/rathaus-politik\/gemeindevertretung\/sitzungen-protokolle\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Homepage der Gemeinde<\/a> eingesehen werden kann, sobald es freigegeben ist.<\/p>\n<p>Der TOP \u201eMitteilungen des Gemeindevorstandes\u201c begann mit Ausf\u00fchrungen zum gleichen Thema. Aufgrund des Dringlichkeitsantrages der SPD in der vergangenen Sitzung hat der Gemeindevorstand eine Rechtsauskunft beim Hessischen St\u00e4dte- und Gemeindebund eingeholt. Danach gibt es nach geltendem Recht keine M\u00f6glichkeit, Grundst\u00fccksbesitzer mit gro\u00dfen Grundst\u00fccken im Geltungsbereich der Abrechnung zu entlasten. Die Berechnungsgrundlagen sind die gleichen wie bei einmaligen Stra\u00dfenbeitr\u00e4gen und bemessen sich nach der Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfe und der Art der Bebauung. Eine \u201eH\u00e4rtefallregelung\u201c gibt es nicht.<\/p>\n<p>Weitere Mitteilungen (auszugsweise):<\/p>\n<ul>\n<li>Es gibt einen vorl\u00e4ufigen Bewilligungsbescheid f\u00fcr einen Zuschuss zur Neubeschaffung des beantragten Tankl\u00f6schfahrzeugs der Feuerwehr M\u00fcnchhausen. D.h. die Gemeinde muss im n\u00e4chsten Haushalt den Eigenanteil f\u00fcr das Fahrzeug in den Haushalt einstellen (voraussichtlich deutlich \u00fcber 200.000 EUR).<\/li>\n<li>Die erwarteten Mittel aus dem kommunalen Entwicklungsfonds des Landkreises werden um mehr als 20% niedriger ausfallen als erhofft \u2013 es werden nur 26.000 EUR j\u00e4hrlich f\u00fcr die n\u00e4chsten 5 Jahre sein.<\/li>\n<li>Die \u00dcberpr\u00fcfung der Trinkwasserqualit\u00e4t in M\u00fcnchhausen und Simtshausen durch die Aufsichtsbeh\u00f6rden ergab, dass aufgrund neuer Richtlinien umfangreiche Investitionen im Bereich der UV-Anlage und der Filteranlagen notwendig sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei den m\u00fcndlichen Anfragen der Gemeindevertreter f\u00fchrte besonders die Anfrage von Bernd Zimmer zu Diskussionen: Er beklagte die chaotischen Zust\u00e4nde an der Wollenbergschule Wetter. Nach seiner Aussage gibt es Probleme mit der Lehrerversorgung, Lehrer w\u00fcrden abwandern oder versetzt. Die Kommunikation zwischen Schulleitung und Elternvertretungen sei problematisch bzw. nicht vorhanden. Dies wurde durch mehrere betroffene Gemeindevertreter best\u00e4tigt und der B\u00fcrgermeister gebeten, offiziell von der Gemeinde M\u00fcnchhausen aus t\u00e4tig zu werden. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Problematik auch auf Kreisebene schon Thema sei.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit nur 6 Tagesordnungspunkten entwickelte sich eine recht entspannte Sitzung. 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