Letzte Sitzung der Gemeindevertretung vor der Wahl

Zur letzten Sitzung vor der Kommunalwahl traf sich die Gemeindevertretung am 23.02.2021 im Dorfgemeinschaftshaus Wollmar. Einmal mehr fand die Sitzung unter Corona-Bedingungen statt.

Ein erster großer Themenblock stand unter der Überschrift Haushalt und umfasste  die Tagesordnungspunkte zum der Beschluss des Haushalts 2021 sowie die Prüfberichte zu den Jahresabschlüssen 2018 und 2019 nebst der Entlastung des Gemeindevorstands.

Zum Haushalt 2021 führte Michael Haubrok-Terörde, der Vorsitzende der UGL-Fraktion, aus, dass sich die Satzung mit einem Überschuss im Ergebnishaushalt (264.233,– €)und einem kleinen Plus im Finanzhaushalt (1.177,– €) – verbunden mit einem Schuldenabbau von rd. 370.000,– € positiv gestaltet. Es deute sich an, dass die Gemeinde die Chance hat, die Corona-Krise ohne schwerwiegende Blessuren zu überstehen.

Das Investitionsprogramm spiegele die begrenzten Möglichkeiten der stark von Transferleistungen abhängigen, eher finanzschwachen Gemeinde wider. Die Erfordernisse im Brandschutz zwängen, hohe Beträge für die Feuerwehrausrüstung im Jahr 2021 und als Verpflichtungsermächtigung für 2022 einzustellen. Völlig einverstanden sei die UGL damit, dass der Haushalt der Notwendigkeit einer Erweiterung der Kindertagesstätte Münchhausen Rechnung trägt. Besonders begrüße die UGL die Einrichtung einer neuen Homepage trotz der Erstellungskosten von 15.000.- € und jährlichen Pflegekosten von knapp 5.000.- €, weil damit die Grundlage für eine von der UGL schon lange eingeforderte Professionalität geschaffen wird. Nun sei aber auch erforderlich, den Internet-Auftritt der Gemeinde inhaltlich gut zu füllen und ständig zu aktualisieren.

Erfreulich seien auch die vorgesehenen Mittel für die Erneuerung des Lahn-Eder-Radwegs. Die UGL begrüße ausdrücklich die Einstellung von 20.000.- € für diesen Zweck. Allerdings müsse gewährleistet sein, dass mit dem gewählten Bauverfahren für das Teilstück zwischen Kläranlage und Obersimtshausen eine dauerhafte Qualitätsverbesserung erreicht wird. Sie sollte vergleichbar sein mit Lösungen, die man mit der Inanspruchnahme von derzeit reichlich fließenden Fördergeldern des Landes und des Bundes umsetzen könnte. Unklarheiten bestünden in diesem Zusammenhang immer noch über die Planungen des Landkreises für das Radwegenetz. Wie bereits von der Gemeindevertretung gefordert, müsse der Landkreis hier endlich genauere Informationen liefern.

Michael Haubrok-Terörde wies erneut darauf hin, dass die Haushaltssatzung in einem Punkt eine Unwucht aufweist und meinte damit die zu hohen Hebesätze bei der Grundsteuer A und B, mit denen die Münchhäuser  Bürger*innen zumindest teilweise den Überschuss im Ergebnishaushalt und die daraus resultierenden Möglichkeiten bezahlen. Es sei für eine Kommune einfach, finanzielle Engpässe durch das Drehen an einer einzigen Stellschraube zu beheben. Im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung sei das allerdings nicht. Zu einer ausgewogenen Finanzierung der kommunalen Aufgaben passe es nach Auffassung der UGL nicht, wenn z.B. die Friedhofsgebühren oder der Hebesatz für die Gewerbesteuer zu heiligen Kühen erklärt und moderate Erhöhungen ausgeschlossen würden. Das Argument, das Gewerbesteueraufkommen sei zu inkonstant, um darauf zu bauen, sei mit dem Haushaltsvorbericht recht eindeutig widerlegt. Indem der Haushalt den Grundstein legt für die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge in Oberasphe wird deutlich, dass dort mit der Erneuerung des Mühlenwegs neue Belastungen auf alle Grundstücksbesitzer zukommen. Auch das vertrage sich nicht mit den hohen Grundsteuern.

Gleichwohl werde die UGL dem Haushalt zustimmen, hoffen aber, dass die im März zu wählende Gemeindevertretung Änderungen im Finanzierungsbereich vornehmen wird.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für 2021 wurden einstimmig beschlossen.

Ebenfalls einstimmig fielen die Beschlüsse bezüglich der Prüfberichte zu den Jahresabschlüssen 2018 und 2019 aus, für die jeweils ein Überschuss von 652.288,– € für 2018 und von 307.325,– € für 2019 festgestellt wurde. Der Gemeindevorstand wurde entlastet.

Ein weiterer Themenblock befasste sich im weiteren Sinne mit Flächen zur Bebauung.

Zunächst stimmte die Gemeindevertretung einstimmig einer Klarstellungssatzung für die Erschließung von Bauplänen im Bereich des Grunwegs in Wollmar zu, um dort Baulücken schließen zu können.

Anschließend stand die Änderung des Flächennutzungsplans für die Ortsteile Münchhausen und Simtshausen zur Debatte. Die Anpassung ist erforderlich, weil sich die Gemeinde Münchhausen verpflichtet hat, zum Ausgleich des Flächenverbrauchs für den neuen Gewerbepark an der B 236 andere bisher beplante Flächen planerisch zurückzunehmen.

Ein Änderungsantrag von Michael Haubrok-Terörde blieb ohne die erforderliche Zustimmung. Sein Vorbringen hatte zum Ziel, die Fläche nördlich des alten Simtshäuser Bahnhofs als beplanbare Fläche zu erhalten, um nicht der Entwicklung des Ortsteils in diesem Teilbereich die Grundlage zu entziehen. Auch seien entlang der Fläche die erforderlichen Erschließungsleitungen bereits vorhanden.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde anschließend mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen.

Wiederum einstimmig wurden die Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung bezüglich des Gewerbeparks gefasst.

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf die Elternbeiträge für die Nutzung der Kindertagesstätten für die Zeit des Corona-Lockdowns ab dem 04.01.2021. Bei einer Enthaltung stellt die Gemeinde Eltern von den Entgelten frei, wenn auf mehr als die Hälfte des Betreuungsangebots im Monat verzichtet wird.

Vom neuen Vertrag zur Fortführung der Beförderung der Kinder zu den Tagesstätten im Gemeindegebiet nahm die Gemeindevertretung Kenntnis bevor sie einstimmig eine Resolution beschloss, nach der in den Regionen des Landkreises flexible dezentrale Impfstützpunkte eingerichtet werden sollen, um älteren Mitbürger*innen eine Corona-Schutzimpfung in Wohnortnähe zu ermöglichen.

Ebenfalls einstimmig wurde der Beschluss zum Antrag der UGL-Fraktion bezüglich eines Fragenkatalogs zum Bürgerentscheid über die Gemeindefusion gefasst, der auch Fragemöglichkeiten für die Bürger*innen vor den geplanten Informationsveranstaltungen am 17. Mai, am 21. Juni und am 05. Juli 2021 vorsieht.

In den Mitteilungen des Gemeindevorstands berichtete Bürgermeister Peter Funk im wesentlichen über laufende Baumaßnahmen und über den weiter sehr gut laufenden Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet Stegebinne.

Auf mündliche Anfrage von Michael Haubrok-Terörde sagte Bürgermeister Funk zu, die von der Gemeindevertretung beschlossene Information der Bürger*innen über die vorgesehenen Maßnahmen zum Straßenendausbau zeitnah vorzunehmen.