Wir wollen uns auch zukünftig für eine gerechtere Finanzierung des Gemeindehaushalts einsetzen.
Seit dem Jahr 2019 hat die Gemeinde Münchhausen mit 630 % des Messbetrags den höchsten Grundsteuerhebesatz im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Gegen die Stimmen der UGL hat damit eine Mehrheit von SPD und CDU in der Gemeindevertretung die Finanzierung des Gemeindehaushalts auf eine Art und Weise sichergestellt, die den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern nicht gerecht wird und mit den entsprechenden Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung nur schwer in Einklang zu bringen ist. Dort heißt es nämlich im § 93 (2), dass sich die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zunächst soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen (Gebühren) und erst dann aus Steuern zu beschaffen haben, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen der Gemeinde, also etwa Schlüsselzuweisungen und Einkommensteueranteile, hierzu nicht ausreichen.
Anstelle der von uns vorgeschlagenen maßvollen Erhöhung von Gebühren und Steuern wurden durch die beschlossene Regelung insbesondere Grundstückseigentümer*innen einseitig stärker belastet, während bei weiterhin negativen Gebührenhaushalten keine Verbesserung der Deckungsgrade versucht wurde – was dem Verursacherprinzip entsprochen hätte – und auch die Gewerbesteuerhebesätze unangetastet geblieben sind.
Die von der Gemeindeordnung vorgesehene Finanzierungsreihenfolge wurde also genau umgedreht. Und das angesichts der Tatsache, dass beispielsweise im Bereich der Kindergartengebühren und der Friedhofsgebühren Münchhausen jeweils den mit Abstand niedrigsten Kostendeckungsgrad aller Nordkreiskommunen aufweist.
Diese Schieflage der Gemeindefinanzierung möchten wir korrigieren.
Wenn der Haushalt der Gemeinde Münchhausen weiterhin Überschüsse ausweist, werden wir uns auch dafür einsetzen, dass die während der Konsolidierung gestrichenen oder reduzierten freiwilligen Ausgaben – wie z. B. Zuschüsse zur Jugend- und Vereinsarbeit – wieder in den Etat aufgenommen werden.