Zu einer kurzen ersten Sitzung des Jahres 2019 kamen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter am 12. Februar im Bürgerhaus Oberasphe zusammen. In noch nicht einmal einer Stunde war die Tagesordnung abgehandelt.
Zunächst beschloss das Gemeindeparlament einstimmig das vorliegende Eckpunktepapier zur Abstimmungsvereinbarung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landkreises und den von den Herstellern und Vertreibern von Verpackungsmüll eingerichteten Sammelsystemen. Das Eckpunktepapier soll als Grundlage für die im Laufe des Jahres zu führenden Verhandlungen dienen, mit denen kreisweit einheitliche Regelungen zur Entsorgung von Verpackungen aus Kunst- und Verbundstoffen sowie von Metallverpackungen, von Verpackungen aus Altpapier und von Altglas gefunden werden sollen. Als wesentliche Neuerung für die Bürgerinnen und Bürger ist die Einführung einer „Gelben Tonne“ anstelle der bisherigen gelben Säcke vorgesehen, die im Abstand von zwei Wochen abgefahren wird. Die zu schließende Vereinbarung wird zum 1. Januar 2021 wirksam.
Anschließend stand die Neuregelung der zur Mitte 2017 eingeführten Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung. Seit dem damaligen Beschluss konnten Bürgerinnen und Bürger zu Beginn der Ausschusssitzungen der Gemeindevertreter den Mandatsträgern Fragen zur Gemeindepolitik stellen. Die Regelung sollte nach einem Jahr überprüft werden. Nachdem der Gemeindevorstand die Beibehaltung der Fragestunde in den Ausschüssen vorgeschlagen hatte, ging die Gemeindevertretung auf Antrag der SPD-Fraktion mit ihrem Beschluss sogar noch weiter. Nunmehr soll es den Einwohnerinnen und Einwohnern auch ermöglicht werden, Fragen in der Gemeindevertretersitzung selbst zu stellen. Der entsprechende Beschluss erfolgte ebenfalls einstimmig.
Und noch einmal einstimmig beschloss die Gemeindevertretung den Jahresabschluss 2017/2018 für die Kindertagesstätte Kesterburg Münchhausen, der insoweit positiv ist, als von der Gemeinde 15.532,18 € weniger zum Betrieb des Kindergartens beigetragen werden mussten als ursprünglich veranschlagt. Dennoch trägt die Gemeinde Münchhausen noch immer rd. zwei Drittel der Gesamtaufwendungen der Tagesstätte.
Eine Kenntnisnahme erfolgte hinsichtlich der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2019 durch die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Einzig umstrittenes Thema des Abends war der vom Gemeindevorstand vorgeschlagene Verkauf der ehemaligen Schulscheune im Ortsteil Münchhausen. Dem entgegen hatte der Haupt- und Finanzausschuss den Abschluss eines Erbbauvertrages mit einer Laufzeit von 30 Jahren empfohlen. Diesem Vorschlag schloss sich die Gemeindevertretung mit 10 Ja- und 2 Neinstimmen bei 4 Enthaltungen an. Damit ging sie das Risiko ein, am Ende der Laufzeit den oder die dann Erbbauberechtigte/n mit einer heute noch nicht abzuschätzenden Summe zur Abgeltung der auf dem Grundstück vorgenommenen Baumaßnahmen entschädigen zu müssen. Die Gemeinde bleibt aber dabei Eigentümerin des Grundstücks.
In den Mitteilungen des Gemeindevorstands informierte Bürgermeister Funk die Gemeindevertreterinnen und –vertreter darüber, dass die beabsichtigte Anschaffung eines gebrauchten Baggers für den Bauhof in Aussicht steht, über den Austausch der Wasseruhren in Münchhausen, Wollmar, Simtshausen und Untersimtshausen, über die derzeitige Prüfung des Satzungsentwurfs für den interkommunalen Gewerbepark sowie über den Sachstand der Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Zusammenarbeit der Nordkreiskommunen. Ferner teilte er mit, dass durch den Einsatz der neuen Straßenbeleuchtung (LED) die Stromkosten im Jahr 2018 um 74 v.H., also rd. 23.000,– €, im Vergleich zu 2016 zurückgegangen seien.
Unter den mündlichen Anfragen der Gemeindevertreter berichtete Hans-Martin Seipp, dass die Gebührensatzung des ZMA geändert worden sei. Dies habe zur Folge, dass die Abwassergebühr für Brauchwasser etwas niedriger ausfalle, während die Gebühr für Oberflächenwasser steigen werde.
Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde Münchhausen veröffentlicht.