Gemeindevertretersitzung vor der Sommerpause

Mit nur 6 Tagesordnungspunkten entwickelte sich eine recht entspannte Sitzung. Zu den 5 Tagesordnungspunkten der Einladung wurde noch eine Tischvorlage des Bürgermeisters auf die Tagesordnung genommen.

TOP 1 befasste sich mit der Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürgerhäuser der Gemeinde Münchhausen. Diese Beschlussvorlage war in der vergangenen Sitzung nach intensiver Diskussion über die Beteiligung der Vereine an den laufenden Betriebskosten noch einmal in die Ausschüsse zur weiteren Beratung zurück verwiesen worden. In der vergangenen Woche wurde die Kostenbeteiligung der Vereine noch einmal umfänglich im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Sozialausschuss beraten. Dabei ging es hauptsächlich um zwei Aspekte: Auf Vorschlag der UGL sollte der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung reduziert werden und ein Modus für jährliche Pauschalzahlungen gefunden werden, um damit die Belastung der Vereine reduzieren zu können. Ein entsprechender Änderungsantrag lag dem Haupt- und Finanzausschuss vor. Andere Ausschussmitglieder wollten die Belastung der Vereine begrenzt haben, damit sehr aktive Vereine nicht zu stark belastet würden. Beide Aspekte wurden dann in folgender Regelung zusammengeführt:

Vereine mit bis zu 20 Übungseinheiten im Jahr zahlen 50 €, bis zu 40 Einheiten 100 €, bis zu 60 Einheiten 150 € und bei mehr als 60 Einheiten 200 €. Damit ist die Belastung pro Jahr auf 200 € gedeckelt.

Die Ortsvorsteher von Simtshausen und Wollmar berichteten, dass die Ortsbeiräte dagegen keine Einwände geäußert hätten.

Diese Regelung wurde mit einigen redaktionellen Änderungen von Michael Haubrok-Terörde in die Gebührenordnung eingearbeitet und anschließend einstimmig beschlossen.

Zusätzlich sollen die Ortsbeiräte in den Bürgerhäusern Spendenboxen aufstellen, deren Erträge sie für Maßnahmen in den Bürgerhäusern verwenden können.

TOP 2 und 3 beinhalteten die Entlastung des Gemeindevorstandes für die geprüften Jahresabschlüsse der Gemeinde für die Jahre 2015 und 2016. Es gab keinerlei Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde. Alle drei Fraktionen verbanden die Zustimmung mit einem Lob für die Arbeit der Verwaltung.

Die Beschlussvorlage zu TOP 4 wurde einstimmig angenommen. Rainer Ulbrich nahm die Vorlage zum Anlass, ausführlich die Problematik der Finanzierung der KiTas darzulegen. Die Titel der Vorlage Beitragsbefreiung für die Regelbetreuung in den Kindertagesstätten bzw. Landesförderung für die Freistellung vom Kindergartenbeitrag gaben den Inhalt nur zum Teil wieder. Letztlich ging es um eine grundsätzliche Neuordnung der Elternbeiträge. Auf der Basis aktueller Kalkulationen wurde ein Basisstundensatz von 20 EUR monatlich für eine Stunde Betreuung am Tag festgelegt. Dieser betrug bisher seit 2013 17,93 EUR. Auf diesem Stundensatz baut die weitere Kalkulation der Elternbeiträge auf. Die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder wird weiter mit einem Aufschlag von 25% versehen.

Die von Rainer Ulbrich dargelegten und erläuterten Zahlen finden Sie auch im Artikel „Kindertagesstätten in der Gemeinde Münchhausen“ auf dieser Homepage.

Besonders wies er darauf hin, dass die Veränderungen den Eltern umfassend dargelegt und begründet werden sollen, da diese auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar sind.

Verbindlich ist das allerdings bisher nur für die KiTa Kesterburg in Münchhausen. Die kirchlichen Träger in Niederasphe und Oberasphe haben zwar – mündlich – signalisiert, dass sie dieser Linie folgen wollen, jedoch fehlen bisher entsprechende verbindliche Zusagen bzw. Schriftstücke.

TOP 5 wurde neu auf die Tagesordnung genommen: „Neuausweisung von Wohn/Gewerbeflächen in der Gemeinde Münchhausen – hier: Festlegungskriterien für einen Flächenankauf“. Für die mögliche Ausweisung von Gewerbegebieten müssen durch die Gemeinde im Außenbereich Flächen angekauft werden. Um hier Spekulationen vorzubeugen, setzt die Gemeindevertretung einen Höchstbetrag für den Quadratmeterpreis bei einem eventuellen Kauf fest. Dieser liegt bei 10 EUR/m² und gilt, wenn die Flächen durch das Regierungspräsidium als Gewerbeflächen genehmigt werden. Die Abstimmung erfolgte einstimmig.

TOP 6 beinhaltete die Anfrage der UGL, wie der Gemeindevorstand mit der neuen Gesetzeslage bzgl. der Erhebung von Straßenbeiträgen umgeht. Im Landtag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und der FDP beschlossen, dass es in das Ermessen der Kommunen gestellt wird, Straßenbeiträge zu erheben oder darauf zu verzichten. Die Gemeindevertretung hatte im Juni vergangenen Jahres den Grundsatzbeschluss gefasst, wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben und im Dezember die Satzung für den Ortsteil Niederasphe beschlossen.

Da es in Niederasphe schon zu heftigen Diskussionen über die Straßenbeiträge gekommen war, sollte diese Anfrage klären, ob die neue Gesetzeslage etwas an den Vorhaben der Gemeinde ändert.

Der Bürgermeister wies darauf hin, dass er für Münchhausen keine andere Lösung sieht, als Straßenbeiträge zu erheben. Dabei wird es bei den wiederkehrenden Beiträgen bleiben. Die Regelung für Niederasphe wird aber zunächst einmal ausgesetzt, da aktuell aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinde keine Straße gebaut werden kann (nach den Mitteilungen des Gemeindevorstandes kann die Bergstraße frühestens 2020 in Angriff genommen werden). Die schriftliche Antwort des Gemeindevorstandes war dem Sitzungsprotokoll beigefügt, das auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann, sobald es freigegeben ist.

Der TOP „Mitteilungen des Gemeindevorstandes“ begann mit Ausführungen zum gleichen Thema. Aufgrund des Dringlichkeitsantrages der SPD in der vergangenen Sitzung hat der Gemeindevorstand eine Rechtsauskunft beim Hessischen Städte- und Gemeindebund eingeholt. Danach gibt es nach geltendem Recht keine Möglichkeit, Grundstücksbesitzer mit großen Grundstücken im Geltungsbereich der Abrechnung zu entlasten. Die Berechnungsgrundlagen sind die gleichen wie bei einmaligen Straßenbeiträgen und bemessen sich nach der Grundstücksgröße und der Art der Bebauung. Eine „Härtefallregelung“ gibt es nicht.

Weitere Mitteilungen (auszugsweise):

  • Es gibt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid für einen Zuschuss zur Neubeschaffung des beantragten Tanklöschfahrzeugs der Feuerwehr Münchhausen. D.h. die Gemeinde muss im nächsten Haushalt den Eigenanteil für das Fahrzeug in den Haushalt einstellen (voraussichtlich deutlich über 200.000 EUR).
  • Die erwarteten Mittel aus dem kommunalen Entwicklungsfonds des Landkreises werden um mehr als 20% niedriger ausfallen als erhofft – es werden nur 26.000 EUR jährlich für die nächsten 5 Jahre sein.
  • Die Überprüfung der Trinkwasserqualität in Münchhausen und Simtshausen durch die Aufsichtsbehörden ergab, dass aufgrund neuer Richtlinien umfangreiche Investitionen im Bereich der UV-Anlage und der Filteranlagen notwendig sind.

Bei den mündlichen Anfragen der Gemeindevertreter führte besonders die Anfrage von Bernd Zimmer zu Diskussionen: Er beklagte die chaotischen Zustände an der Wollenbergschule Wetter. Nach seiner Aussage gibt es Probleme mit der Lehrerversorgung, Lehrer würden abwandern oder versetzt. Die Kommunikation zwischen Schulleitung und Elternvertretungen sei problematisch bzw. nicht vorhanden. Dies wurde durch mehrere betroffene Gemeindevertreter bestätigt und der Bürgermeister gebeten, offiziell von der Gemeinde Münchhausen aus tätig zu werden. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Problematik auch auf Kreisebene schon Thema sei.