Im September 2020 haben die Parlamente der Kommunen Lahntal, Münchhausen und Wetter die „Absichtserklärung zur Einleitung eines Vertreterbegehrens“ beschlossen, d.h. die Gemeindevertretung muss die Durchführung eines Bürgerentscheides spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Termin mit 2/3-Mehrheit beschließen. Das ist Voraussetzung dafür, dass die Bürger*innen im September parallel zur Bundestagswahl darüber entscheiden können, ob sich die Stadt Wetter und die Gemeinden Lahntal und Münchhausen zu einer einzigen Kommune zusammenschließen. Die Befürworter einer Fusion – allen voran die drei Bürgermeister – sehen darin eine Möglichkeit, den wachsenden Ansprüchen an die Verwaltungen etwa im Hinblick auf die Digitalisierung oder den zunehmenden finanziellen Anforderungen gerecht zu werden.
Tatsächlich hat auch die UGL die Grenzen des Handelns für Münchhausen als zweitkleinster Gemeinde im Landkreis im Blick. Es wäre fahrlässig, eine Fusion zur Lösung von Problemen oder zum Erreichen neuer Chancen auszuschließen. Eine Entscheidung darüber kann aber nur unter Einbeziehung des Wissens und der Perspektiven aller Bürger*innen getroffen werden. Die Ankündigung eines Bürgerentscheids ist daher konsequent.
Die Entscheidung über eine Fusion hängt jedoch ab von der Beantwortung zahlreicher Fragen wie z. B. nach dem Grad der Bürgernähe und der Höhe von Steuern / Gebühren oder nach der Zukunft von Bauhof, Wasserversorgung und Feuerwehr in einer fusionierten Kommune. Dies ist nur ein Bruchteil der Punkte, die von den Gemeinden im Vorfeld des Bürgerentscheids zumindest ansatzweise geklärt werden müssen, wenn die Bürger*innen im September nicht „die Katze im Sack kaufen“ sollen.
Um den Diskussionsprozess zu fördern, hat die UGL ihren Fragenkatalog als Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht. Die UGL wird dem oben angeführten formellen Beschluss zur Durchführung des Bürgerentscheids nur zustimmen, wenn bis zur Abstimmung der Gemeindevertretung hierüber sichergestellt ist, dass die Wähler*innen frühzeitig alle Informationen erhalten, um am 28. September eine fundierte Entscheidung treffen zu können.