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Fragen und Antworten zur Fusion

Sie finden hier den ständig aktualisierten Fragenkatalog der UGL, die Antworten der Kommunen aus Internet, Flyern oder Infoveranstaltungen und die Kommentare der UGL, sofern wir diese für notwendig halten.

  • Die Fragen haben wir nach Themengebieten geordnet.
  • Alle Fragen, die unserer Ansicht nach die Kommunen nicht oder nicht ausreichend beantwortet haben, sind fett gekennzeichnet.
  • Klicken Sie auf die Frage oder das + Zeichen.
  • Kursiv dargestellt finden Sie die Antwort der Kommunen, die auf der Internetseite wir-im-nordkreis.de (WiN), in Flyern oder Infoveranstaltungen veröffentlicht wurden oder einen Hinweis auf nicht oder nicht ausreichende Antwort.
  • Anschließend folgt ein Kommentar der UGL, wenn wir das für nötig erachten.
  • Wenn Sie dann auf das – Zeichen klicken oder auf die nächste Frage, schließt sich diese Information wieder.

Hier geht es jetzt los – bisher sind zufriedenstellende Aussagen eher in der Minderheit, wenn man die vielen fettgedruckten Fragen sieht:

Politik und Verwaltung

Antwort WiN: Der Name wird mit dem Grenzänderungsvertrag geregelt. Die Bürger können hier Vorschläge einbringen, es wird voraussichtlich ein Wettbewerb ausgeschrieben.

Kommentar UGL: Die Entscheidung über den Grenzänderungsvertrag und das Verfahren zur Namenfindung liegt bei den Kommunalparlamenten nach einer Entscheidung zur Fusion.

Antwort WiN: Der prozessuale Sitz des Bürgermeisters wird im Grenzänderungsvertrag geregelt. Die Machbarkeitsstudie empfiehlt Wetter.

Antwort WiN: Die Verwaltungen bleiben in den bisherigen Orten erhalten, damit Bürgerbüros mit den Bürgerdienstleistungen, wie bisher zuverlässig für jeden gut zu erreichen sind. Mit dem Onlinezugangsgesetz wird sich zudem das Nutzerverhalten auch verändern.
Kommentar UGL: In letzter Instanz entscheidet darüber das nach einer Fusion neu gewählte Parlament – ansonsten sind das Absichtserklärungen.

Antwort WiN: ist nicht konkret

Kommentar UGL: Die Machbarkeitsstudie liefert bzgl. der Verwaltung im engeren Sinn nur die Einsparung von zwei Bürgermeisterstellen. Da alle Mitarbeiter*innen übernommen werden sollen, bleiben sonst keine Einsparungen übrig. Die rechnerisch 3 einzusparenden Stellen sollten mit Aufgaben betraut werden, die derzeit nicht geleistet werden können. Einsparungen durch eine einheitliche EDV dürften auch vernachlässigbar sein – hier ist eher eine Steigerung zu erwarten, die aber weniger mit der Fusion, als durch die höheren Anforderungen durch die gesetzlichen Vorgaben zu tun hat.

Antwort WiN: fehlt
Kommentar UGL: Die Frage ist noch nicht beantwortet. Hinweise dazu gibt es in Kap. 11.3 der Machbarkeitsstudie

Antwort WiN:

  • Es gibt eine Stadtverordnetenversammlung mit 37 Stadtverordneten.
  • Es wird nur eine Bürgermeisterin/ ein Bürgermeister gewählt.
  • Eine neue Kommune hat 22 Orts- und Stadtteile und bekommt/ behält entsprechend 22 Ortsbeiräte. Der Status der bisherigen Ortsteile bleibt erhalten und wird gleichzeitig über Ortsteilbudgets noch aufgewertet, über die die Ortsbeiräte selbst entscheiden. Die Ortsvorsteher bleiben jedoch, wie bisher, Ansprechpartner für die Bürger. Die Ortsvorsteher erhalten darüber hinaus mehr Kompetenzen.

Neu ist der Hinweis des Bürgermeisters Peter Funk, dass wohl die Zahl der Vertreter aus Münchhausen in der Stadtverordnetenversammlung nicht sehr hoch sein werde. Eine Bürgerliste Münchhausen könnte da eine Lösung sein.

Kommentar UGL:

Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung hängt sehr stark von der Aufstellung der Listen ab. wenn man davon ausgeht, dass SPD und CDU gemeinsame Listen aufstellen werden, hängt die Zahl der Münchhausener Vertreter zunächst von der Position auf den Listen ab. Ein größerer Effekt dürfte jedoch die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens zu sein – Münchhausener Vertreter dürften eher nicht in Wetter und Lahntal bekannt sein, so dass entsprechend mit wenigen Personenstimmen aus diesen Kommunen zu rechnen ist. Wenn man die letzte Kommunalwahl hochrechnet, hätte Münchhausen 5 Mitglieder in der Stadtverordnetenversammlung.

Bzgl. der Ortsbeiräte ist das Absichtserklärung – entschieden wird das zunächst im Grenzänderungsvertrag. Auch die Größe der Gremien steht zur Disposition. So haben Lahntal und Wetter in kleinen Ortsteilen nur 3 Mitglieder im Ortsbeirat. Bei den angekündigten Erhöhungen der Ortsteilbudgets wird nur am Rande erwähnt, dass frei verwendbare Mittel durch die Hessische Gemeindeordnung ausgeschlossen sind. Die Ortsbeiräte können ihr zugewiesenes Budget nur für zuvor durch die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung zugewiesene Aufgaben verwenden, z.B. für Verschönerung oder Durchführung von Festen. Bzgl. der Kompetenzen ist zu hinterfragen, welche das denn sein sollen. In der Vergangenheit wurden den Ortsvorstehern nahezu alle Kompetenzen genommen. Es gab Zeiten, da hatten Ortsvorsteher die Funktion einer Verwaltungsaußenstelle. Das angedachte Gremium „Beirat der Ortsvorsteher, der die Belange der einzelnen Orts- und Stadtteile direkt in den Magistrat einbringt“ ist letztlich die jetzt schon ab und an stattfindende Ortsvorsteherdienstversammlung. Die kann beratende Funktion haben, aber keine Beschlüsse fassen – das Gremium sieht die HGO nicht vor.

Antwort WiN: Gemeindestraßen zu benennen ist ein Recht der Gemeinde, auch deren Umbenennung. Im Zuge der Gebietsreform in Hessen in den 1970er Jahren wurden zahlreiche Straßen umbenannt, damit jeder Straßenname im Gemeindegebiet nur einmal vorkommt. Dies ist für Rettungsdienste und Post wichtig. Die Straßennamen, die doppelt vorhanden sind, werden dort umbenannt, wo es entweder weniger Anwohner gibt oder/und Gewerbeinteressen berührt sind. Insgesamt gibt es 38 doppelt vorhandenen Straßen. Hier können die Anwohner ihre Vorschläge machen, damit einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.
Für alle Einwohner*innen ändert sich bei einem Zusammenschluss der Gemeindenamen, für einige auch der Straßennamen. Deshalb sind der Personalausweis, der Reisepass und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) zu ändern. Die Änderungen erfolgen in der Regel unkompliziert mittels eines Aufklebers. Sie sind per Gesetz gebührenfrei. Diese Adressänderungen sind Banken, Versicherungen und anderen Stellen mitzuteilen. Hierfür wird es für alle ein online abrufbares Mitteilungsformular geben.

Kommentar UGL: Inzwischen gibt es eine Liste der Straßennamen auf der WiN-Homepage mit 47 doppelten und 10 ähnlichen Straßennamen.
Gebührenfrei ist nur die Änderung der o.a. amtlichen Dokumente. Keine Aussage gibt es über sonstige Kosten, insbesondere für das Gewerbe: Stempel, Werbematerialien, Umstellung von Software usw.

Antwort WiN: Auch nach einem Zusammenschluss sollen die Bauhöfe wie bisher ortsnah an ihren bisherigen Standorten in Lahntal und Münchhausen betrieben werden.
Durch einen Zusammenschluss der Nordkreiskommunen ergeben sich hier Einsparpotentiale durch eine gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Fahrzeugen und Maschinen.

Kommentar UGL: Die Antwort, dass die bestehenden Bauhöfe „wie bisher ortsnah an ihren bisherigen Standorten in Lahntal und Münchhausen betrieben werden“ besagt nichts darüber, ob sie organisatorisch zusammengelegt werden und der Bauhof nur zwei Standorte hat. Unklar ist auch, welche Kompetenzen ein eventueller Betriebszweig Münchhausen hat.

Damit ergeben sich neue Fragen:

Antwort WiN: fehlt

Antwort WiN: fehlt

Antwort WiN: fehlt

Das ist eine neue Frage, die in einer Infoveranstaltung beantwortet wurde:
Das muss bei Abschluss des Vertrags verhandelt werden.

Kommentar UGL: Vom Grundsatz her gibt es keine „Gültigkeitsdauer“. Für einzelne Teile kann das im Vertrag selbst festgeschrieben werden. Jedoch kann das neue Parlament auch Regelungen aus dem Grenzänderungsvertrag aufheben.

Finanzen

Antwort WiN:
– Jährliche Einsparung rd. 1,1 Mio. €
– Landesförderung tilgt über 6,25 Mio. € Kredite
– Förderung in Höhe von Mio. 3,8 Mio. € kann für das Laufende und für Investives verwandt werden

Kommentar UGL: In den letzten Informationsveranstaltungen wurden die Beträge schon reduziert präsentiert:
– Jährliche Einsparung rd. 1,0 Mio. €
– Landesförderung tilgt rund 5,8 Mio. € Kredite
d.h. die unten errechneten Zahlen für Münchhausen reduzieren sich entsprechend. Garantiert sind diese Beträge nicht.

Die Zahlen beziehen sich auf alle drei Kommunen, d.h. der Anteil der Gemeinde Münchhausen beträgt bezogen auf die Einwohnerzahl ca. 17%, d.h. bezogen auf Münchhausen sind das (erhoffter Stand jetzt) ca.:
170.000 € jährliche Einsparungen (incl. der Bürgermeisterstelle)
986.000 € Ablösung von Krediten
646.000 € einmalige Förderung
In Summe sind das ca. 1,8 Mio. € überwiegend einmaliger Vorteil. Spannend ist die Frage, wie sicher die Kalkulation ist, da der Fördertopf des Landes Hessen für Fusionen begrenzt ist.

Antwort WiN: Die Steuern und Abgaben können für ALLE einheitlich auf niedrigem Niveau gehalten werden…weil dabei ALLE gewinnen.
Nach der Fusion rechnen wir – aufgrund der Einnahmeverbesserungen – mit einer Grundsteuer B auf dem Niveau der Gemeinde Lahntal.
Es gibt einen gemeinsamen Haushaltsplan, da es eine gemeinsame Kommune gibt.

Bei den Info-Veranstaltungen in den Ortsteilen von Münchhausen wird inzwischen die Notwendigkeit einer Erhöhung der Friedhofsgebühren eingeräumt.
Die Höhe der KiTa-Gebühren soll vom künftigen Parlament geregelt werden.
Zur Abrechnung der Wassergebühren kann laut Auskunft des Bürgermeisters in Münchhausen aufgrund der eigenen Versorgungsinfrastruktur ein unabhängiges Abrechnungsgebiet gebildet werden.
Die Abrechnung der Straßenbeiträge (wiederkehrend/anlassbezogen) soll vom künftigen Parlament geregelt werden.

Kommentar UGL: Aus der Homepage WiN ergeben sich fast keine Anhaltspunkte zur Entwicklung der Gemeindesteuern und Gebühren nach einer Fusion. Daraus ergeben sich neue Fragen!
o Was bedeutet das angekündigte niedrige Niveau an Steuern und Gebühren?
o Welche Berechnung liegt dieser Aussage zugrunde?
o Warum wird diese Berechnung nicht veröffentlicht?
o Was bedeuten der defizitäre Haushalt der Gemeinde Lahntal und der nur mit Tricks augeglichene Haushalt der Stadt Wetter für die getroffene Aussage „ALLE gewinnen“?

Die Machbarkeitsstudie spielt mit Hebesätzen der Grundsteuer von 420, 440 und 460%, das passt allerdings nicht mit den derzeit in Wetter diskutierten Erhöhungen zusammen. Sicher wird der Hebesatz in Münchhausen reduziert werden, dass kann aber unter Umständen nicht so viel wie erwartet sein. Die Berechnungen (siehe die neuen Fragen) fehlen.

Die KiTa-Gebühren sind in Lahntal deutlich höher als in Münchhausen. Dort wurde eine jährliche moderate Anpassung vorgenommen, was in Münchhausen nicht möglich war. Da in einer fusionierten Kommune nicht mit unterschiedlichen Beiträgen gearbeitet werden kann, werden die Gebühren in Münchhausen mit hoher Wahrscheinlichkeit steigen.

Antwort WiN: fehlt

Antwort WiN: fehlt

Antwort WiN: fehlt

Antwort WiN: fehlt

Antwort Peter Funk: Die Schulden der Stadtwerke durch Investitionen (Schwimmbad, Nahwärme), werden durch Gebühren gedeckt bzw. durch den Zuschuss für das Schwimmbad.

Antwort WiN: fehlt

Kommentar UGL: Keine Aussage auf der Homepage. Es soll aber ein Stichtag festgelegt werden, bis zu dem noch Projekte angeschoben werden können. Welcher Tag ist da angedacht? Neue Frage:
Warum gab es vorab kein „Ausgaben-Moratorium“ oder zumindest eine Abstimmung aller drei Kommunen bei größeren Ausgaben – ab dem Moment, wo die Fusion geplant wurde (oder spätestens nach Fertigstellung der Machbarkeitsstudie)?

Antwort WiN: Diesbezüglich ist nichts geplant.

Antwort WiN: Das richtet sich nach der Landesentwicklungsplanung. Es ergeben sich zudem wirtschaftspolitische Vorteile, da überregionales Angebot möglich sein wird.
Es gäbe Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium, dass es evtl. doch möglich wäre, dass die neue Kommune als Mittelzentrum anerkannt würde.

Kommentar UGL: Laut Aussage der Machbarkeitsstudie ist dies sehr unwahrscheinlich, die Website WiN widerspricht hier den Informationen der Studie, die das nur für aussichtsreich gemeinsam mit Cölbe gesehen hat.
Die Landesentwicklungsplanung ist gerade im Änderungsprozess, das 2. Beteiligungsverfahren wurde im Januar abgeschlossen und wird aktuell im Abwägungsverfahren geprüft. Die derzeit publizierte Version macht wenig Hoffnung auf ein Mittelzentrum. Wenn man die dort enthaltenen Daten und die Karte betrachtet, dann war Münchhausen zunächst dem Mittelzentrum Battenberg-Allendorf zugeordnet, das als kooperatives Mittelzentrum eingestuft war. In der geänderten Version sind Münchhausen, Wetter und Lahntal dem Oberzentrum Marburg zugeschlagen. Weitere Mittelzentren im Landkreis sind Biedenkopf, Gladenbach und die Kooperation Kirchhain-Stadtallendorf. Wenn man deren Einzugsgebiete und die dortige Infrastruktur betrachtet, ist auch aus dieser Sicht eine Einstufung als Mittelzentrum mit den entsprechenden finanziellen Vorteilen unwahrscheinlich.

Der zweite Satz der Antwort WiN wirft eher neue Fragen auf:
Welches überregionale Angebot soll möglich sein, das wirtschaftspolitische Vorteile ergibt?
Welche Wirtschaftspolitik ist gemeint?

Infrastruktur

Antwort WiN: Die Wasserversorgung wird in der Gemeinde Lahntal und der Stadt Wetter durch den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke gewährleistet. In der Gemeinde Münchhausen erfolgt sie aus eigenen Brunnen und unter eigener Verwaltung. Dies soll auch in Zukunft so beibehalten werden. Dennoch sind in Folge eines Zusammenschlusses der Kommunen Einsparpotentiale denkbar.

Aussage Peter Funk: Ohne eigene Wasserversorgung gibt es keine Fusion.

Kommentar UGL: Das muss im Grenzänderungsvertrag durchgehalten werden. Unabhängig davon – das hat nichts mit der Fusion zu tun – ist die Quelle in Simtshausen zu beobachten. Da diese eine oberflächennahe Quelle ist, ist bei der Entwicklung der klimatischen Verhältnisse nicht ausgeschlossen, dass die Schüttung nicht mehr ausreicht. Dann wären die von dort versorgten Ortsteile möglicherweise auf eine Versorgung durch den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke angewiesen.

Antwort WiN (drei Teilfragen): Gibt es einen Zusammenschluss der Feuerwehren mit dann nur noch einem GBI? Ja, die Feuerwehren bilden eine Einheit des Brandschutzes und haben damit einen gemeinsamen GBI – ggf. Können sich die Anzahl der stellv. GBI‘s erhöhen, um den dezentralen Anforderungen Rechnung zu tragen.
Fusionieren auch unsere Freiwilligen Feuerwehren? Ja, die Feuerwehren fusionieren ebenfalls. Durch Synergieeffekte werden höhere Potentiale ergeben. Dies gilt beispielsweise für gemeinsame Anschaffungen und/ oder Schulungen, aber auch durch einen einheitlichen Bedarfs- und Entwicklungsplan sowie durch eine gemeinschaftliche Sicherung des technischen Standards und der gemeinsamen Sicherung der Alarmbereitschaften.
Gibt es dann nur einen Stadtbrandinspektor? Ja, für 15 Feuerwehren gibt es einen SBI und mehrere Stellvertreter.

Kommentar UGL: Die gemeinsame Feuerwehr wird sich dann eine eigene Feuerwehrsatzung geben, in der dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) nachgeregelte Vereinbarungen getroffen werden.
Die Fragen zur neuen Zielorganisation Freiwillige Feuerwehren „ Nordkreis“ sind erst dann zu beantworten.

Antwort WiN: Hinweis auf ein Dokument im Internet

Kommentar UGL: Alle Fragen zum Katastrophenschutz sind im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) geregelt.

Antwort WiN: Bürgerhäuser und Stadthalle: Vielfalt vor Ort – Orte der Begegnung können erhalten werden.
Die Bürger profitieren von vielfältigen Orten der Begegnungen in den Kommunen: sei es das Dorfcafé, die Dorfgemeinschaftshäuser oder die Stadthalle. Ob Hochzeiten, Kindergeburtstage oder sonstige kleinere oder größere Feste die Orte bieten vielfältige Möglichkeiten und tragen somit zum Gemeinschaftsgefühl bei. Selbstverständlich können die Orte auch für Tagungen und Seminare genutzt werden. Je nach Größe der Veranstaltung stehen entsprechende Örtlichkeiten in den einzelnen Kommunen zur Verfügung, so dass die Veranstalter von der Vielfalt innerhalb der Nordkreiskommunen profitieren können.
Das Vorhalten von Sport-, Wettkampf-und Veranstaltungsorten mit Publikumsmöglichkeit ist eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge ein. Neben der Erhaltung und Weiterentwicklung des Sportangebotes gilt unser Augenmerk auch der bereits bestehenden kulturellen Infrastruktur (Dorfmuseum in Oberrosphe, Otto-Ubbelohde-Haus in Goßfelden, Museum im Küsterhaus auf dem Christenberg in Münchhausen). Dazu gehören weiterhin dem jeweiligen Anspruch angemessen ausgestattete Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Theateraufführungen oder musikalische Darbietungen. Auch im Hinblick auf die historischen Kulturstätten(beispielsweise St. Nicolai-Kirche Caldern, Burgruine Mellnau, Christenberg Münchhausen) können durch eine Fusion der Nordkreiskommunen verstärkt neue gemeinsame Wege zur Wahrung lokaler Attraktionen und Identitäten sowie eine Förderung des Tourismus in der Region in Angriff genommen werden.

Kommentar UGL: Das ist alles wünschenswert, aber auch nicht mehr als Absichtserklärung – letztlich entscheidet der Grenzänderungsvertrag und das neue Stadtparlament.

Antwort WiN: fehlt

Kommentar UGL: Die Homepage WiN liefert hierzu keine Informationen. Jedoch gehen wir davon aus, dass sich nichts ändert. Das Programm wird fortgeführt werden und die wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich den Bürger*innen bereits vor der Fusion, nämlich jetzt während der aktuellen Treffen von Arbeitsgruppen usw.
Zum IKEK stellt sich zusätzlich die Frage, ob die Mittel dann nicht indirekt auch in die beiden anderen Kommunen fließen, da durch die IKEK-Finanzierung bestimmter Maßnahmen ja ggf. andere Mittel frei werden. Also: Zahlt Münchhausen durch das IKEK drauf?

Antwort WiN: fehlt

Kommentar UGL: Auch hierzu gibt es auf der Homepage keine Informationen.
Mit Blick auf Wetter stellt sich hier noch die Frage, wie der Rückbau der B252 überhaupt finanziert werden soll, wenn die Mittel dafür bereits zum Haushaltsausgleich verwendet wurden. Und ob Münchhausen mit IKEK-Mitteln für den Rückbau plus Übernahme der Verpflichtungen aus Wetter dann sogar doppelt draufzahlt?

Wohnen und Arbeiten

Antworten WiN: Wachstum aber braucht Baugebiet.
Die Nordkreiskommunen haben, abhängig von der Nachfrage, über die Jahre immer Baugebiete ausgewiesen, um den eigenen Bürgerinnen und Bürgern den „Traum vom Eigenheim“ zu ermöglichen. Die meisten Bauplätze werden durch die Kommunen Münchhausen, Lahntal und Wetter selbst zum Verkauf angeboten. Alle Bauplätze werden zu einem Preis verkauft, der sowohl die Kosten des Anschlusses an das Nahwärmenetz (wenn vorhanden), als auch alle öffentlichen Erschließungskosten, wie zum Beispiel die Trinkwasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die dazugehörenden Hausanschlüsse enthält. Unser Ziel ist es, völlig kalkulierbare Kosten für die Erwerber der Bauplätze zu gewährleisten um „böse Überraschungen“ durch unerwartete Veranlagungsbescheide zur Unzeit zu vermeiden. Das schafft -bei der Finanzierung des Eigenheimes -Klarheit für alle Zeiten: die Versorgungsträger, die Kommunen und ganz besonders die Käufer der Plätze können alle Kosten berücksichtigen und kalkulieren!
Bei Ausweisung neuer Baugebiete sind die Grundstückspreise neu festzulegen.
Vorhandene Bausubstanz nutzen.
Für unsere Kommunen ist aber auch wichtig, dass die Dorfkerne nicht leer stehen. Wir wollen nicht abwarten, bis Leerstand entstanden bzw. sichtbar wird und treten mit Ideen dem entgegen. Wenn Sie also ein älteres Haus, gar eine ehemalige landwirtschaftliche Liegenschaft verkaufen wollen, dann sind wir Ihnen gern behilflich, einen neuen Besitzer zu suchen. Und erst recht sind Sie bei uns richtig, wenn Ihnen für Ihr künftiges Landleben noch das richtige Eigenheim fehlt und Sie nicht neu bauen wollen.

Kommentar UGL: Das ist recht unverbindlich und ist auch wieder mehr Absichtserklärung als Tatsache – letztlich wird auch hier die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Den Rahmen setzt hier der Regionalplan Mittelhessen.

Antwort WiN: Moderne Gewerbegebiete bilden die elementare Voraussetzung, um investitionswillige Unternehmen und Betriebe anwerben zu können. Eine gemeinsame Planung der Nordkreiskommunen zur nachhaltigen Entwicklung von Gewerbeflächen trägt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes bei. Gemeinsame Planungen und deren Umsetzung ermöglichen eine höhere Standortqualität und wirken zudem einer Zersiedelung entgegen. Neue Gewerbeansiedlungen bedeuteten letztlich mehr Arbeitsplätze und somit auch mehr Einnahmen für die kommunale Kasse .Attraktive Gewerbegebiete zeichnen sich aber nicht nur sehr gute infrastrukturelle „Ausstattung“ wie z.B. die gute Anbindung an überregionale Verkehrsstraßen und den ÖPNV, Breitbandversorgung und Elektroladesäulen, u.v.m. aus. Für Investoren, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewinnt auch das soziale Umfeld der Arbeitsstätte immer mehr an Bedeutung. Durch die bereits vorhandenen attraktiven Wohnstandorte mit ihren sehr guten Angeboten zur Kinderbetreuung und den vielseitigen Freizeit-und Nahversorgungseinrichtungen wird auch die Attraktivität eines Gewerbegebietes nochmals deutlich gesteigert.
Die neue Kommune wird Rechtsnachfolger der Gemeinde Münchhausen und wird Teil des gebildeten Zweckverbandes werden.

Kommentar UGL: Eine Anschlussfrage wäre: In welchem Umfang können die Teilgemeinden (also z.B. Münchhausen) später noch Entscheidungen zur Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden treffen (vgl. neues Gewerbegebiet)? Ein solches Gewerbegebiet wäre nach der Fusion wohl kaum zustande gekommen….

Antwort WiN fehlt

Kommentar UGL: Hier ist davon auszugehen, dass dies nur die fusionierte Kommune entscheiden kann.

Soziales

Antwort WiN:
Kindergärten und Schulen -wohnortnah und facettenreich
Die Entwicklung und die Betreuung der Kinder in unseren Kommunen stetig zu verbessern, hat für uns immer erste Priorität. Kinder sind mehr als eine Verpflichtung: sie sind uns eine Herzensangelegenheit.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wir wollen, dass unsere Betreuungsangebote mit den jeweiligen Lebensbedingungen von Eltern mitwachsen. Eltern sollen bei uns alles finden, um ihren Beruf ausüben zu können und ihre Kinder gut aufgehoben zu wissen.
Vom Kleinkind bis ins Schulalter
Ab dem sechsten Lebensmonat bis zum Ende der Grundschule können Sie uns Ihre Kinder anvertrauen -in wohnortnahen Kindertagesstätten und Kinderkrippen. Die Zahl der angebotenen Plätze ist -ebenso wie die tägliche Betreuungszeit -immer mit dem Bedarf mitgewachsen. Eine gemeinsame Kommune bietet weitere Chancen und Synergien für den Ausbau eines optimalen Betreuungsangebotes. Und selbstverständlich finden Sie bei uns Integrationsplätze. Inklusion ist bei uns gelebte Wirklichkeit.
Qualität in der Betreuung
Ausreichend Platz und Zeit für Kinder ist nur die eine Seite. Genauso wichtig finden wir, mit zeitgemäßer Pädagogik unseren Kindern die besten Startchancen ins Leben zu eröffnen.Wir fördern die Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sorgen damit für gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte.

Kommentar UGL: Keine konkrete Antwort, die Frage bleibt unbeantwortet.

Keine konkrete Antwort, die Frage bleibt unbeantwortet.

Antwort WiN:
Jugendförderung
Im Bereich der Jugendpflege arbeiten die Gemeinde Lahntal und die Stadt Wetter (Hessen) bereits seit 2009 zusammen. Durch die gemeinsamen Programme und Angebote konnten mehr Kinder und Jugendliche erreicht werden. Gleichzeitig wurden durch die Bündelung und Nutzung gemeinsamer Ressourcen (z. B. Material, Personal, Liegenschaften) Kosten eingespart. Die Fusion der Nordkreiskommunen sichert die Weiterführung einer kommunalen Kinder-und Jugendarbeit. Bestehende Programme können erhalten werden. Ein Zusammenschluss bietet die Möglichkeit, das Gesamtangebot thematisch und quantitativ zu erweitern. Zum Beispiel:
• Einbeziehung „neuer“ Anbieter, z. B. freie Träger, Wirtschaft, Betriebe als lebensplanerische Unterstützung
• Entlastung der Familien und Alleinerziehenden durch zusätzliche Betreuungsangebote
• Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Kindergärten/Vorschulen und den Jugendförderungen
• Erweiterung der Verfahren, z. B. integrative Angebote als Hilfen zur Lebensbewältigung, genderspezifische Angebote

Kommentar UGL: Die gestellte Frage wird nicht beantwortet.

Antwort des Bürgermeisters Peter Funk zur kostenlosen KiTa-Beförderung: die soll erhalten bleiben.

Kommentar UGL: Da dies eine freiwillige Leistung der Gemeinde Münchhausen ist, und Lahntal und Wetter keine entsprechenden Leistungen haben, wir der Erhalt schwierig werden – insbesondere, da dies in Münchhausen auch schon umstritten war.

Antwort WiN zur Vereinsförderung:
Vereine sind gerade im ländlichen Raum ein unabdingbares Gut –sie fördern auf „freiwilliger“ Basis das Wohl der Einwohner. Sie bereichern die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, fördern die Gesundheit, Natur oder Kultur und leisten damit gleichzeitig auch bedarfsorientierte Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit.
Derzeit wird die Vereinsarbeit bereits in allen drei Kommunen finanziell gefördert. Hier erstrecken sich die Fördermöglichkeiten von Bezuschussungen für Vereinsjubiläen bis hin zu Bezuschussungen von bestimmten Anschaffungen. Auch wird die Jugendarbeit in den Vereinen gesondert gefördert.
Die Vereinsförderung wird optimiert und weiterentwickelt, die Vereine können bis zu 50% mehr Förderung erhalten … weil wir wissen, dass die ehrenamtliche Vereinsarbeit ein wertvoller Schatz ist!

Kommentar UGL: Das ist reine Absichtserklärung – hier entscheidet letztlich die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung, wenn denn der Haushalt den Spielraum lässt. Die Zahl 50% ist nicht nachvollziehbar.

Antwort WiN zu Angeboten für Senioren:
Senioren -Gemeinsam statt einsam!
Lahntal, Münchhausen und Wetter arbeiten seit vielen Jahren interkommunal erfolgreich im Bereich Seniorenarbeit zusammen. Beispielhaft sind die Senioren-Aktiv-Woche, gemeinsame Tagesausflüge, Gesundheitsvorträge und themenbezogene Messen zu nennen.
Den Kommunen macht der demografische Wandel und eine zunehmend alternde Bevölkerung zu schaffen. Immer weniger Menschen können die Kosten für die notwendige Infrastruktur tragen. Aus kommunalpolitischer Sicht kann eine Gemeindefusion das Fundament für eine strategisch ausgerichtete gemeinsame Seniorenpolitik für den Nordkreis sein.
Ein Ausbau des gemeinschaftlichen Angebotes für Senioren schafft Synergien, erweitert und bereichert die Möglichkeiten der Angebote. Durch Bündelung und Nutzung gemeinsamer Ressourcen, wie Liegenschaften, Material und Personal können diese gezielter und sinnvoller eingesetzt werden. Die Aufgaben können gemeinsam besser und in Teilbereichen auch günstiger erledigt werden.
Ein Zusammenschluss bietet die Möglichkeit, das Gesamtangebot qualitativ und quantitativ zu erweitern.
Beispiele:
• Gemeinsame Seniorenveranstaltungen, mehr Vorträge, breiteres Themenangebot
• Auslastung der Bürgerhäuser und Fahrdienste(z.b. Bürgerbus)
• Differenzierung verschiedener Senioren-Zielgruppen „alt ist nichtgleich alt“
• Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen ausbauen, generationenverbindende Angebote fördern
• Zentrale Anlaufstelle für alle Senioren, z.B. ein Seniorenbüro mit Vollzeitkräften
• Gründung eines Senioren(bei)rates für den Nordkreis als Beratungsorgan und Sprachrohr für Verwaltung und kommunale Gremien
• Ausbau und Erweiterung der Daseinsvorsorge und Integration
• AllgemeinVerbesserung der Lebensbedingungen für ältere Menschen

Kommentar UGL: Die Aussage im ersten Absatz stimmt so nicht – Münchhausen ist aus den interkommunalen Seniorenaktivitäten ausgestiegen. Hier könnte Münchhausen in der Tat von Modellen aus Lahntal profitieren. Das ist allerdings unabhängig von einer Fusion machbar.

Umwelt und Klima

Antwort WiN fehlt

Kommentar UGL: Nach derzeitigem Stand hat eine Fusion keinen Einfluss auf laufende Windkraftprojekte. Hier sind überregionale Behörden maßgebend, wie das Regierungspräsidium in Gießen basierend auf den Vorgaben des Teilregionalplans Energie Mittelhessen des Landes Hessen.
Der Windpark Niederasphe wurde am 10.Dezember 2020 vom Regierungspräsidium genehmigt und kann unabhängig von Gemeinde- Fusionen fortgeführt werden.
Derzeit ist allerdings eine Klage gegen die Genehmigung des Windparks Niederasphe des eingetragenen Vereins „Regionalverband Taunus Windkraft mit Verstand“ vor Gericht anhängig! Eine Entscheidung zur Klage wurde im Mai/Juni 2021 erwartet, steht aber offenbar noch aus.

Antwort WiN fehlt

Gemeindefusion Lahntal – Münchhausen – Wetter

Die andere Information

Die drei Bürgermeister Apell, Funk und Spanka betreiben eine Informationskampagne gemeinsam mit einem Beratungsbüro und einer Werbeagentur. Hier wird intensiv für die Fusion geworben. In den fünf bisher verteilten Flyern und im Internet werden Vorteile herausgestellt, Nachteile gibt es eigentlich nicht, Unannehmlichkeiten, die man in Kauf nehmen muss, werden heruntergespielt.

Die herausgestellten Vorteile sind meistens nicht mit Fakten hinterlegt, sondern eher idealisierte Vorstellungen. Den Rahmen setzen die hessischen Gesetze und Verordnungen, durch die vieles vorgegeben ist. Für die Schaffung von Fakten, die in der Kompetenz der Kommunen liegen, sind letztlich die Gemeindevertretungen Lahntal und Münchhausen, sowie die Stadtverordnetenversammlung Wetter zuständig, die bei einer von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschten Fusion den Grenzänderungsvertrag aushandeln und beschließen müssen.

Es wird nicht differenziert, welche der Aspekte nur durch eine Fusion erreichbar sind oder welche auch auf anderem Weg realisierbar sind – immerhin gibt es schon eine ganze Reihe von Kooperationen im Nordkreis, ohne dass die Kommunen fusioniert sind oder einen Verwaltungsverband bilden.

Die UGL hatte bereits am 09.02.2021 in der letzten Legislaturperiode einen Fragenkatalog vorgelegt, mit dem Ziel, frühzeitig Antworten auf Fragen zu bekommen, die sich im Zusammenhang mit einer möglichen Fusion stellen. Dieses Ansinnen wurde von der Gemeindevertretung in Münchhausen einstimmig beschlossen.

Unseren Fragenkatalog haben wir durch Antworten, die im Rahmen der Aktion „Wir im Nordkreis“ gegeben wurden ergänzt und kommentiert. Auch gab es neue Fragen, die sich zwischenzeitlich ergeben hatten oder die Antworten und Publikationen haben weitere Fragen aufgeworfen. Diese wurden in unserer Liste ergänzt.

Es gibt auch aus Sicht der UGL Vorteile einer Fusion. Die müssen jedoch mit den Nachteilen sorgfältig abgewogen werden. Hier setzt jede und jeder andere Schwerpunkte und kommt dann – je nachdem – zu „JA“ oder „NEIN“.

Zur Entscheidungsfindung verweisen wir auf unseren aktualisierten Fragenkatalog und unsere Flyer zum Thema (Flyer 1 und Flyer 2).

Zunächst aber einige Hinweise zum Verfahren, da das in den bisherigen Informationen zu kurz kommt.

Der Weg zur Fusion – oder auch nicht

2020 hatten die Parlamente der drei Kommunen die Absichtserklärung beschlossen, eine Bürgerbefragung zur Fusion durchzuführen.
Im Mai bzw. Juni sind die Gemeindevertretungen Lahntal und Münchhausen sowie die Stadtverordnetenversammlung Wetter dieser Absichtserklärung gefolgt und haben jeweils mit einer 2/3-Mehrheit der Durchführung eines Bürgerentscheids zugestimmt und als Termin den 26. September 2021 (Termin der Bundestagswahl) festgelegt. Der Beschluss legt auch die Frage auf dem Stimmzettel fest, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden muss: „Sind Sie dafür, dass sich die Kommunen Lahntal, Münchhausen und Wetter (Hessen) zu einer neuen Kommune zusammenschließen?“

In allen drei Kommunen muss zunächst eine Mehrheit für „Ja“ stimmen. Die Zahl der „Ja“-Stimmen muss aber mindestens 25% der Wahlberechtigten überschreiten, das sogenannte Quorum muss erfüllt sein. Sollte eine Kommune gegen die Fusion stimmen, oder in einer Kommune das Quorum nicht erreicht werden, ist das Verfahren beendet.
Sollten alle drei Kommunen zustimmen, beginnt ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das klare Vorgaben und Fristen setzt. Zunächst beginnen Verhandlungen über den Grenzänderungsvertrag, in dem alles für eine künftige Kommune vereinbart wird. Als Beispiel kann man den Vertrag der Gemeinde Wesertal einsehen. Darin wird u.a. festgelegt, wie die parlamentarischen Gremien und die Verwaltungen strukturiert werden, bis eine Neuwahl von Stadtparlament und Bürgermeister erfolgt ist. Dem Grenzänderungsvertrag müssen dann die Gemeindevertretungen Lahntal und Münchhausen bzw. die Stadtverordnetenversammlung von Wetter zustimmen. Erst dann ist die Fusion beschlossen, muss aber noch von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden.

Letzte Sitzung der Gemeindevertretung vor der Wahl

Zur letzten Sitzung vor der Kommunalwahl traf sich die Gemeindevertretung am 23.02.2021 im Dorfgemeinschaftshaus Wollmar. Einmal mehr fand die Sitzung unter Corona-Bedingungen statt.

Ein erster großer Themenblock stand unter der Überschrift Haushalt und umfasste  die Tagesordnungspunkte zum der Beschluss des Haushalts 2021 sowie die Prüfberichte zu den Jahresabschlüssen 2018 und 2019 nebst der Entlastung des Gemeindevorstands.

Zum Haushalt 2021 führte Michael Haubrok-Terörde, der Vorsitzende der UGL-Fraktion, aus, dass sich die Satzung mit einem Überschuss im Ergebnishaushalt (264.233,– €)und einem kleinen Plus im Finanzhaushalt (1.177,– €) – verbunden mit einem Schuldenabbau von rd. 370.000,– € positiv gestaltet. Es deute sich an, dass die Gemeinde die Chance hat, die Corona-Krise ohne schwerwiegende Blessuren zu überstehen.

Weiterlesen

Für Transparenz bei der Vorbereitung des Bürgerentscheides zur geplanten Fusion

Im September 2020 haben die Parlamente der Kommunen Lahntal, Münchhausen und Wetter die „Absichtserklärung zur Einleitung eines Vertreterbegehrens“ beschlossen, d.h. die Gemeindevertretung muss die Durchführung eines Bürgerentscheides spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Termin mit 2/3-Mehrheit beschließen. Das ist Voraussetzung dafür, dass die Bürger*innen im September parallel zur Bundestagswahl darüber entscheiden können, ob sich die Stadt Wetter und die Gemeinden Lahntal und Münchhausen zu einer einzigen Kommune zusammenschließen. Die Befürworter einer Fusion – allen voran die drei Bürgermeister – sehen darin eine Möglichkeit, den wachsenden Ansprüchen an die Verwaltungen etwa im Hinblick auf die Digitalisierung oder den zunehmenden finanziellen Anforderungen gerecht zu werden.

Tatsächlich hat auch die UGL die Grenzen des Handelns für Münchhausen als zweitkleinster Gemeinde im Landkreis im Blick. Es wäre fahrlässig, eine Fusion zur Lösung von Problemen oder zum Erreichen neuer Chancen auszuschließen. Eine Entscheidung darüber kann aber nur unter Einbeziehung des Wissens und der Perspektiven aller Bürger*innen getroffen werden. Die Ankündigung eines Bürgerentscheids ist daher konsequent.

Die Entscheidung über eine Fusion hängt jedoch ab von der Beantwortung zahlreicher Fragen wie z. B. nach dem Grad der Bürgernähe und der Höhe von Steuern / Gebühren oder nach der Zukunft von Bauhof, Wasserversorgung und Feuerwehr in einer fusionierten Kommune. Dies ist nur ein Bruchteil der Punkte, die von den Gemeinden im Vorfeld des Bürgerentscheids zumindest ansatzweise geklärt werden müssen, wenn die Bürger*innen im September nicht „die Katze im Sack kaufen“ sollen.

Um den Diskussionsprozess zu fördern, hat die UGL ihren Fragenkatalog als Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht. Die UGL wird dem oben angeführten formellen Beschluss zur Durchführung des Bürgerentscheids nur zustimmen, wenn bis zur Abstimmung der Gemeindevertretung hierüber sichergestellt ist, dass die Wähler*innen frühzeitig alle Informationen erhalten, um am 28. September eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Gemeindefusion? UGL fordert Transparenz und Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Das Thema Gemeindefusion ist in der Bevölkerung noch nicht recht angekommen. Am 26.09.2021 – parallel zur Bundestagswahl – soll die Entscheidung für oder gegen eine Fusion mit Lahntal und Wetter fallen.

Um hier die Information der Bevölkerung voranzubringen, hat die UGL zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9.2.2021 einen Antrag gestellt, der den Gemeindevorstand beauftragt, sich auf die Beantwortung von Fragen vorzubereiten. Nicht viele Bürgerinnen und Bürger werden sich die 300 Seiten der Machbarkeitsstudie, die im Vorfeld erstellt wurde, durchlesen. Je nach Betroffenheit wird es aber viele unterschiedliche Fragen geben. Wir haben viele gesammelt und mit Punkten, die in der Machbarkeitsstudie offen geblieben sind, in einem Fragenkatalog zusammengefasst. In einer offenen Diskussion sollte erörtert werden können, welche Vorteile, aber auch welche Nachteile sich durch eine Fusion ergeben.